Fördermittel
Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Deutschland staatlich gefördert. In ganz
besonderem Maße dann, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1978 erbaut wurde
bzw. wenn durch die Maßnahme, die durch die Energieeinsparverordnung (Enev) geförderte
Einsparwerte erreicht werden.
Es existieren im Wesentlichen fünf Formen öffentlicher Zuwendungen bzw.
Finanzierungsmöglichkeiten:
- zinsgünstige Darlehen
- direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Investitionskosten
- Steuererleichterungen
- Bürgschaften Lokale Sonderkreditprogramme von Banken, Sparkassen, Länder- und Kommunen
Zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer vor Beginn der Sanierungs- bzw.
Renovierungsmaßnahme gestellt werden müssen. Ein Antrag auf
Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen gibt es u. a. über die folgenden Internetadressen: